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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.2015 - 2 Sa 5/15 |
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LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - 2 Sa 5/15 (https://dejure.org/2015,34870)
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Ordentliche Kündigung - fehlerhafte Betriebsratsanhörung
- IWW
§ 102 Absatz 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Absatz 1 Satz 1 BetrVG, § 102 BetrVG, § 102 Absatz 2 Satz 2 BetrVG, § 1 KSchG, § 97 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristgerechte Arbeitnehmerkündigung - fehlerhafte Betriebsratsanhörung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1; BetrVG § 102
Ordentliche Kündigung; Sozialwidrigkeit; Betriebsratsanhörung - Fehlerhafte Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG ) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ordentliche Kündigung - und die fehlerhafte Betriebsratsanhörung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats zu einer Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 05.12.2014 - 3 Ca 560/14
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.2015 - 2 Sa 5/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.2015 - 2 Sa 5/15
Aus der Unwirksamkeit der Kündigung folgt, dass der Kläger einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsprozesses hat (vgl. BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht = DB 1985, 2197). - BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93
Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.2015 - 2 Sa 5/15
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts tritt die gesetzliche Rechtsfolge der Unwirksamkeit der Kündigung aus § 102 Absatz 1 Satz 3 BetrVG nicht nur dann ein, wenn der Arbeitgeber die notwendige Anhörung des Betriebsrats gänzlich unterlässt, sondern auch dann, wenn er die Anhörung nicht ordnungsgemäß - also ohne Einhaltung der gesetzlich geforderten Standards - durchführt (vgl. nur BAG 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - BAGE 74, 185 = AP Nr. 62 zu § 102 BetrVG 1972 = DB 1994, 381).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.01.2020 - 2 Sa 137/19
Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung - Substantiierungspflicht des …
Wenn die Beklagte aber schon keine Tatsachen vorträgt, um die von ihr gegenüber dem Kläger erhobenen Vorwürfe zu untermauern, kann das Gericht auch keine Zeugen vernehmen (so auch bereits LAG Mecklenburg-Vorpommern 9. Juni 2015 - 2 Sa 5/15 - in einem Rechtsstreit gegen die Beklagte mit ähnlich oberflächlichem Vortrag zu dem Kündigungsgrund).